Allgemeine Geschäftsbedingungen / ipsacon
Geschäftsbedingungen ipsacon-Profil GbR
1. Vertragsgestaltung
1.1. Als Auftraggeber wird der akkreditierte Partner bezeichnet, der das ipsacon-Profil(c) anwendet und zur Auswertung an ipsacon-Profil GbR sendet.
1.2. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggebern und ipsacon-Profil GbR über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.3. Ergänzend gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
1.4. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Ipsacon-Profil GbR haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2. Leistungen von ipsacon-Profil GbR
2.1. Ipsacon-Profil(c) ist ein Verfahren, dass nur durch Experten angewendet werden darf. Deshalb wird es nur den Gesellschaftern von ipsacon-Profil GbR und durch ipsacon-Profil GbR akkreditierte Partnern zur Verfügung gestellt.
2.2. Interessierte an einer Potenzialanalyse durch ipsacon-Profil GbR können sich nur an Gesellschafter oder akkreditierte Partner wenden. Durch diese werden sie durch das Verfahren geführt. Die akkreditierten Partner sind gegenüber ipsacon-Profil GbR die Auftraggeber.
2.3. ipsacon-Profil GbR erbringt seine Leistung in Form von
• der Entwicklung und Bereitstellung von schriftlichen oder online-Fragebögen,
• der Auswertung und Interpretation von Potenzialanalysen aufgrund von ausgefüllten Fragebögen,
• Seminaren für die Ausbildung zu akkreditierender Partner
• Vergleichende Auswertung mehrerer Auswertungen von ipsacon-Profil(c)
2.4. Die Rückgabe der Ergebnisse aus den Potenzialanalysen erfolgt durch die Gesellschafter von Ipsacon-Profil GbR oder durch sie autorisierte, ausgebildete und akkreditierte Partner.
2.5. Die Gebühr1 für ipsacon-Profil(c) wird dem akkreditierten Partner direkt in Rechnung gestellt und dieser ist zur Zahlung verpflichtet, sobald der Fragebogen eines durch ihn benannten Teilnehmers ausgefüllt eingegangen ist.
2.6. Die Beratungsleistung und die Kosten für ipsacon-Profil(c) werden durch den akkreditierten Partner dem Teilnehmer direkt in Rechnung gestellt.
2.7. Für jedes durchgeführte ipsacon-Profil(c) erhält der akkreditierte Partner eine schriftlich vereinbarte Provision1. Diese wird jährlich zum Ende des Jahres ipsacon-Profil GbR in Rechnung gestellt.
2.8. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern gegenüber Dritten (z.B. dem Auftraggeber, wenn dieser nicht gleichzeitig Teilnehmer ist) darf nur stattfinden, wenn dies mit dem Auftraggeber und dem Teilnehmer vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9. ipsacon-Profil GbR haftet nicht für Fehler oder Schäden, die die akkreditierten Partner bei der Anwendung und Auswertung des ipsacon-Profil(c) verursachen.
3. Honorare und Kosten
3.1. Das erste Informationsgespräch über das Ipsacon-Profil(c) ist unentgeltlich.
3.2. Für die Zur-Verfügung-Stellung des Fragebogens, die Auswertung und die Interpretation wird von Ipsacon-Profil GbR eine durch die Gesellschafter festgelegte Gebühr pro Person und Durchführung gegenüber dem akkreditierten Partner erhoben.
3.3. Die vereinbarte Gebühr wird nach dem Ausfüllen des Fragebogens und vor Aushändigen der Auswertung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der in der Rechnung genannten Frist zu zahlen.
3.4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
3.5. Das Honorar für beraterische Leistungen (z.B. Auswertungsgespräch, Coaching, Teamentwicklung oder Klärungsgespräch) wird unabhängig von der ipsacon-Profil GbR zwischen Berater und dem Auftraggeber vereinbart.
4. Sicherung der Leistungen
4.1. Der akkreditierte Partner sowie seine Teilnehmer erkennen das Urheberrecht von Ipsacon-Profil GbR an den von ihr erstellten Werken (Verfahrensarchitektur, Inhalte usw.) an. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den akkreditierten Partner sowie seine Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Ipsacon-Profil GbR.
4.2. Ipsacon-Profil GbR sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
4.3. Der akkreditierte Partner informiert Ipsacon-Profil GbR vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind bzw. diesem entgegenstehen.
4.4. Akkreditierte Partner dürfen das Konzept nur anwenden, wenn sie folgende Voraussetzung erfüllen:
4.4.1. Tiefenpsychologische Zusatzausbildung oder vergleichbare Befähigung.
4.4.2. Nachgewiesene 5 jährige Beratungserfahrung
4.4.3. Schulung für die Interpretation der Ergebnisse und das Rückgabegespräch
4.4.4. Akkreditierungsgespräch
4.4.5. Zustimmung beider Gesellschafter zur Akkreditierung
4.4.6. Teilnahme an jährlichem Erfahrungsaustausch und Weiterbildungstreffen
4.4.7. Gewährleistung der vereinbarten Honorarregelungen.
4.5. Ipsacon-Profil GbR und die von ihr beauftragten akkreditierten Partner verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.6. Ipsacon-Profil GbR ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anderes vereinbart wurde.
4.7. Kann die Erbringung der Leistung durch Ipsacon-Profil GbR wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Ipsacon-Profil GbR nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist Ipsacon-Profil GbR unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
4.8. Mit dem Ausfüllen des Fragebogens erkennt der Teilnehmer die Konditionen und die Gebührenforderungen gegenüber ipsacon-Profil GbR an.
5. Allgemeine Bedingungen
5.1. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2. Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen für Ipsacon-Profil GbR zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von Ipsacon-Profil GbR.
Stand: 09.11.2024 | Version von: 10.09.2010